Mögliche Absetzungsmöglichkeiten für Selbstständige bei der Steuer

Die Selbstständigkeit bietet einerseits die Freiheit, als eigener Chef zu arbeiten, bringt jedoch auch viele Verpflichtungen mit sich. Insbesondere bei steuerlichen Angelegenheiten fühlen sich viele Selbstständige alleingelassen und zahlen oft mehr Steuern als notwendig. Oftmals ist es den Selbstständigen gar nicht bewusst, welche Ausgaben sie überhaupt von der Steuer absetzen können. Im Folgenden erfährst du, welche Kosten akzeptiert werden und in welchem Umfang sie steuerlich abgesetzt werden können.

Inhaltsangabe:

  • Nutzen von Abschreibungen
  • Absetzbare Ausgaben
  • Arbeitsmittel
  • Firmenwagen
  • Fahrtkosten
  • Arbeitszimmer
  • Fortbildung und Fachliteratur
  • Telefon und Internet
  • Sonstige Absetzungsmöglichkeiten
  • Nutzen von Abschreibungen

Der wichtigste Punkt zuerst:

 

Als selbstständiger Existenzgründer oder Unternehmer kannst du durch Abschreibungen die jährliche Steuerlast bereits vor dem eigentlichen Absetzen reduzieren. Abschreibungen werden direkt vom zu versteuernden Gewinn eines Jahres abgezogen.

Allerdings ist Vorsicht geboten: Da absetzbare Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum genutzt werden, können sie nicht vollständig in einem Jahr abgeschrieben werden. Das Finanzministerium hat hierzu sogenannte AfA-Tabellen erstellt, die die angenommene Nutzungsdauer auflisten. Beim Absetzen von der Steuer müssen die Anschaffungskosten anteilig auf die Abschreibungsdauer verteilt werden.

 

Absetzbare Ausgaben


Nachdem die Abschreibungen bereits in der Steuer berücksichtigt wurden, kannst du weitere Ausgaben absetzen. Dabei gilt stets, dass es für das Finanzamt deutlich erkennbar sein sollte, warum eine Ausgabe für deine selbstständige Tätigkeit erforderlich war.

 

Arbeitsmittel:


Als Selbstständiger kannst du alle Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise:

Büromöbel (Schreibtische, Aktenschränke)
Arbeitsgeräte (Computer, Werkzeuge)
Bürobedarf (Papier, Kugelschreiber)
Arbeitskleidung (Schutzkleidung, Warnwesten)
Wichtig ist hierbei, dass die Arbeitsmittel zu mindestens 90 % gewerblich genutzt werden, um sie vollständig absetzen zu können. Wenn du die Arbeitsmittel zu weniger als 90 %, aber mindestens 50 % für deine selbstständige Tätigkeit nutzt, müssen sie zu 50 % als Privatentnahme betrachtet werden.

 

Firmenwagen:


Wenn du nachweisen kannst, dass du dein Fahrzeug beruflich benötigst und es deshalb als Firmenwagen nutzt, kannst du auch diesen absetzen. Bei der betrieblichen Nutzung gelten folgende Richtlinien:

Weniger als 10 %: Nicht als Firmenwagen absetzbar, sondern als Privatwagen
10 bis 50 %: Kann sowohl als Privat- als auch als Firmenwagen deklariert werden
50 bis 100 %: Kann als Firmenwagen von der Steuer abgesetzt werden
Falls du deinen Firmenwagen häufig privat nutzt, solltest du unbedingt ein Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug nicht ausschließlich privat genutzt wird.

 

Fahrtkosten:


Kraftstoffkosten und Gebühren für Firmenwagen oder Fahrkarten im öffentlichen Verkehr können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür müssen die entsprechenden Fahrtkosten dokumentiert werden. Als Selbstständiger solltest du also Tankquittungen sowie Zug- und Flugzeugtickets sorgfältig aufbewahren.

Du kannst entweder die Pendlerpauschale als Fahrtkosten ansetzen (0,30 Euro pro einfachem Kilometer, bis maximal 4.500 Euro) oder die vollen Kosten absetzen, wenn nachgewiesen wird, dass diese den Höchstbetrag überschreiten.

 

Arbeitszimmer:


Wenn du als Selbstständiger einen eigenen Arbeitsbereich hast, kannst du alle damit verbundenen Kosten von der Steuer absetzen, wie beispielsweise Miete, Heizkosten, Grundbesitzerabgaben oder Versicherungskosten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit als Selbstständiger darstellt und ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird.

Ein Zweit-Arbeitszimmer kann nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro abgesetzt werden. Generell solltest du dein Arbeitszimmer strikt von privaten Räumen trennen, da es ohne eine klare Trennung nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.

Vorsicht vor dem Home Office: Wenn du als Selbstständiger von zu Hause aus arbeitest, solltest du eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Bereich sicherstellen, um sämtliche betrieblichen Ausgaben vollständig von der Steuer absetzen zu können.

 

Fortbildung und Fachliteratur:


Kosten für Fortbildungen (einschließlich Kursgebühren, Fahrtkosten und Übernachtung) sowie für Fachliteratur (branchenspezifische Zeitschriften und Fachbücher) können bei der Steuererklärung vollständig abgesetzt werden. Es muss jedoch erkennbar sein, dass sie für deine selbstständige Tätigkeit relevant sind. Fachliteratur kann also von der Steuer abgesetzt werden, während allgemeine Tageszeitungen nicht absetzbar sind.

 

Telefon und Internet:


Um alle betrieblichen Telefon- und Internetkosten absetzen zu können, musst du sicherstellen, dass die Anschlüsse ausschließlich geschäftlich genutzt werden. Für nicht betriebliche Privatanschlüsse können entweder pauschal 20 % der Kosten abgesetzt werden (bis maximal 20 Euro pro Monat) oder 30 bis 40 %, jedoch nur, wenn eine über gelegentliche betriebliche Nutzung hinausgehende geschäftliche Nutzung durch eine nachvollziehbare Schätzung nachgewiesen werden kann.

 

Sonstige Absetzungsmöglichkeiten:


Neben diesen zentralen Kosten können Selbstständige auch weitere Positionen von der Steuer absetzen, wie beispielsweise:

 

  • Kosten für Websites oder die Erstellung eines Logos
  • Spenden, Geschenke, Zuwendungen und Provisionen
  • Werbungskosten
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung und Altersvorsorge
  • Kontoführungsgebühren

Dadurch ergibt sich ein erhebliches Potenzial zur Steuerersparnis, das darauf wartet, vollständig ausgeschöpft zu werden. Insbesondere für Existenzgründer ist es ratsam, von all diesen Möglichkeiten regen Gebrauch zu machen, um die Steuerbelastung in der kritischen Anfangsphase so gering wie möglich zu halten.


 

Steuern im Vergleich