Absetzung der Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer

Grundsätzlich können Sie den Basistarif Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies erfolgt in der Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 1 in den Zeilen 12 bzw. 14. Beitragszahlungen für Kinder und Ehepartner werden ebenfalls dazu gezählt.

Steuern Abgaben mindern

Wenn Sie in eine private Kranken- und/oder Pflegeversicherung einzahlen, können Sie den Basistarif ebenfalls vollständig absetzen. Hierfür nutzen Sie ebenfalls die Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 1 in den Zeilen 24 bzw. 25.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie den jährlichen Beitrag in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder in Ihrem Rentenbescheid. Wenn Sie privat versichert sind, können Sie die Beitragshöhe in der Mitteilung Ihrer Krankenversicherung finden.

Sonderausgaben in der Steuererklärung

Bestimmte Wahl- und Zusatztarife fallen nicht unter die Basisversorgung. Dazu gehören beispielsweise Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherungen. Diese können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen, solange der Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 € noch nicht überschritten ist. Zusatzleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie in die Zeile 23 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Zusatzleistungen Ihrer privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung gehören in die Zeilen 28 und 29.

Sonstige Versorgungsaufwendungen

Für alle anderen Versicherungen der Vorsorge, wie z.B. private Haftpflichtversicherung, können Sie diese nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen, wenn Sie die Beitragszahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht bis zur Grenze von 1.900 € (für Angestellte) oder 2.800 € (für Selbstständige) ausgeschöpft haben.

Dies ist jedoch äußerst selten der Fall. Bereits bei einem monatlichen Bruttolohn von ca. 2.000 € überschreiten Arbeitnehmer den Höchstbetrag. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung liegen dann je nach Krankenkasse zwischen 160 und 170 € monatlich (1.920 und 2.040 € jährlich).

Tipp: Tragen Sie dennoch immer alle Versicherungsbeiträge ein, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten. Es laufen derzeit Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht, in denen u.a. eine unbegrenzte Sonderausgabenabzugsfähigkeit weiterer Versicherungsbeiträge gefordert wird. Innerhalb einer Festsetzungsfrist von 4 Jahren kann die Steuererklärung auf Antrag nachträglich angepasst werden.

Berufsbedingte Versicherungen in der Steuererklärung

Viele private Versicherungen decken auch den beruflichen Bereich ab. Wenn dies der Fall ist, können Sie diese Policen in Ihrer Steuererklärung

Versicherungen - Absetzen, geht das?