Was kann ich von der Steuer absetzen?

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Abzugsfähig für Selbstständige

Abzugsfähig für Angestellte

Betrag/Maximalgrenze und Bedingungen

Anschaffung Fahrzeug Ja Nein

Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung eines betrieblich genutzten Fahrzeugs können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die genauen Beträge variieren je nach Fahrzeugart, Nutzungsdauer, und können durch Abschreibungen oder Leasingkosten berücksichtigt werden. Es gelten bestimmte Regelungen für die private Nutzung.

TIPP: Die Ausgaben für das angeschaffte Fahrzeug sollten immer im Verhältnis zur ausgeübten Tätigkeit sein, da sonst das Finanzamt skeptisch wird.

KFZ-Versicherung Ja (Teilkasko und Vollkasko) JA (nur Haftpflicht) Die Kosten für die KFZ-Versicherung eines betrieblich genutzten Fahrzeugs können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Siehe Ausgaben für Versicherungen -Da liegen die Ausgaben für Vorsorgeaufwand / Sonderausgaben bei 1900€ für Privatpersonen und 2800€ für Selbstständige
KFZ-Steuer Ja Nein Die KFZ-Steuer für ein betrieblich genutztes Fahrzeug kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
KFZ-Reparaturen Ja Nein Reparatur- und Wartungskosten für ein betrieblich genutztes Fahrzeug können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das Fahrzeug muss sich dann jedoch im Firmenbesitz und nicht im Privatbesitz befinden.
Anschaffungen Büromaterialien Ja Ja Kosten für Büromaterialien wie Papier, Stifte, Druckerpatronen usw. können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Auch arbeitnehmer können diese Kosten bei der Steuer angeben, sofern diese Kosten nicht von Arbeitgeber übernommen werden.
Anschaffungen Laptop, Handy Ja Nein Kosten für die Anschaffung von Laptops, Handys und anderen elektronischen Geräten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie für betriebliche Zwecke genutzt werden. Wenn Arbeitgeber dies erfordern, müssen Arbeitgeber die Kosten dafür tragen.
Telefon und Internet Ja Ja

Die Kosten für Telefon- und Internetverbindungen können anteilig als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie betrieblich genutzt werden. 20% der Telefon- und Internetkosten max. 20€ im Monat

Auch Privatpersonen können die gleichen Ausgaben steuerlich geltend machen.

Anteilige Miete für separat abschließbares Büro Ja Nein

Bei Vorliegen eines separat abschließbaren Büros können die anteiligen Mietkosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Angestellte können ein Büro ebenfalls absetzen, jedoch nur wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit in dem Arbeitszimmer liegt. Dann kannst du alle anfallenden Kosten absetzen oder ab 2023 eine Pauschale von 1260€ ansetzen. 

Solltest Du im Betrieb keinen festen Arbeitsplatz haben, kannst du bis Ende 2022  jedoch maximal 1250€ ansetzen. Ab 2023 fällt diese Option dann leider weg.

Geschenke  Ja Nein

Geschenke an Geschäftspartner und Kunden können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Abzugsfähigkeit ist auf 35 Euro pro Empfänger und Jahr begrenzt (Steuergeschenk).

Ist der Betrag höher muss der beschenkte es voll versteuern, also auch Kirchensteuer und Soli-Zuschlag zahlen. Achte daher immer darauf, dass das Geschenk deutlich unter den 35€ liegt.

Geschenke für Mitarbeiter sind Steuerfrei, solange sie unter 60€ liegen

 

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, monatlich eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung von bis zu 50 Euro (bis 2021: 44 Euro) von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Diese Zuwendung kann auch in Form von Gutscheinen erfolgen. Es kann sich daher lohnen, eine spezielle Gehaltserhöhung auszuhandeln und beispielsweise eine monatliche Tankgutscheinkarte für die Fahrt zur Arbeit oder eine Gutscheinkarte im Wert von 50 Euro für Einkäufe bei einem bestimmten Anbieter zu erhalten (Kleine Sachbezugsfreigrenze, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wichtig dabei ist, dass es sich um Sachzuwendungen handeln muss - Bargeld wird nicht vom Fiskus begünstigt.
 

Kosten für Webseite Ja Nein Kosten für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung einer Webseite können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Ja

Ja

(wird automatisch bei der Lohnabrechnung berücksichtigt)

Selbstständige können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen. Bei Angestellten sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgezogen. Bei privaten Krankenversicherungen gelten bestimmte Höchstbeträge und Voraussetzungen.
Rentenversicherung & Altersvorsorge Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Selbstständige können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder andere Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzen. Bei Angestellten werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung automatisch abgezogen. Zusätzliche private Altersvorsorgebeiträge sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar.

 

Angestellte:

92 Prozent für das Jahr 2021
Ledige: bis zu 25.787 Euro
Verheiratete: bis zu 51.574 Euro

Kontoführungsgebühren Ja Nein Kosten für die Kontoführung eines Geschäftskontos können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Fortbildung und Fachliteratur Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Fortbildungskosten und Ausgaben für Fachliteratur können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind und zur Erhaltung und Verbesserung der beruflichen Kenntnisse dienen. Es gelten bestimmte Bedingungen und Höchstbeträge.

Das Finanzamt erkennt normalerweise die Kosten für Weiterbildungen im eigenen Beruf (Seminare, Spezialkurse usw.), Umschulungen, weitere Ausbildungen nach Abschluss der ersten Berufsausbildung und Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Lehre) als Ausgaben an. Das bedeutet, dass du diese Kosten von der Steuer absetzen kannst. Allerdings gibt es bestimmte Regeln und Bedingungen, die du beachten musst, damit das Finanzamt dir den Abzug nicht verweigert.

Steuerberater Ja

Ja

 

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Die Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung stehen.

Dabei werden einige Leistungen jedoch vom Finanzamt nicht gern gesehen und können zu Problemen führen. Kläre dies daher unbedingt mit Deinem Steuerberater.

Mitarbeiter Ja Nein

Lohn- und Personalkosten für angestellte Mitarbeiter können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Im Falle einer Haushaltshilfe kannst du sie unter Haushaltsnahe Dienstleistung.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG):

Die Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Haushaltshilfen, Pflegekräfte) können zu 20 % der Aufwendungen, jedoch maximal bis zu 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden.
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG):

Handwerkerleistungen, die im eigenen Haushalt erbracht werden (z. B. Renovierung, Reparaturen), können zu 20 % der Aufwendungen, jedoch maximal bis zu 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich abgesetzt werden.

Software Ja Nein Kosten für die Anschaffung von Software können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Buchhaltungskosten Ja Nein Kosten für die Buchhaltung oder die Beauftragung eines Buchhaltungsdienstes können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Bewirtungskosten Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Bewirtungskosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind und bestimmte Bedingungen erfüllen. Für Angestellte gelten bestimmte Höchstbeträge und Voraussetzungen. jedoch max. 70% der Gesamtkosten.
Bewerbungskosten Nein Ja Bewerbungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeitssuche stehen. Bis zu 1200€ / Jahr automatisch, ohne Nachweise beim Finanzamt, Ab 1200€ Nachweis erforderlich
Ausgaben für Fortbildungen Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Ausgaben für Fortbildungen können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind und zur Erhaltung und Verbesserung der beruflichen Kenntnisse dienen. Es gelten bestimmte Bedingungen und Höchstbeträge. (Siehe oben Ausgaben für Fortbildung und Fachliteratur)
Fahrtkosten zur Arbeit (Kein Minijob) Hin- und Rückfahrt mit dem Auto Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Fahrtkosten zur Arbeit können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind und eine regelmäßige Arbeitsstätte besteht. Es gelten bestimmte Bedingungen und Höchstbeträge. 

0,30€/km bis 20 Km und 0,38€/Km ab dem 21.Km 

max. 4500€ z.B. 250 km x 2= 500 Km x 0,30€ =150€

Bei kleinfahrzeugen gelten andere Regelungen.

Bus und Bahn Tickets fallen unter Werbungskosten und können. Es geht aber nur eins von Beiden. Entweder KFZ oder Bus- und Bahntickets.

Ausgaben für berufliche Auswärtstermine, Übernachtungen, Reisekosten oder Verpflegung Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Ausgaben im Zusammenhang mit beruflichen Auswärtsterminen wie Übernachtungen, Reisekosten und Verpflegung können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Es gelten bestimmte Bedingungen und Höchstbeträge.

Hier kannst Du mehr dazu lesen

Beruflich bedingte Umzüge Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Kosten für beruflich bedingte Umzüge können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Reinigung und Beschaffung von Berufsbekleidung Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Kosten für die Reinigung und Beschaffung von Berufsbekleidung können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird.
Kosten für Räumlichkeiten und Arbeitsmittel im Zusammenhang mit dem Beruf Ja

Ja

(unter bestimmten Voraussetzungen)

Kosten für Räumlichkeiten und Arbeitsmittel, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistung Ja Ja Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenarbeit oder Winterdienst können als haushaltsnahe Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Es gelten bestimmte Bedingungen und Höchstbeträge.
Handwerkerleistungen Ja Ja Kosten für Handwerkerleistungen in Privathaushalten können als haushaltsnahe Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Es gelten bestimmte Bedingungen und Höchstbeträge. Bis zu 20% der Gesamtkosten Max 1200€/ Jahr  
Gartenarbeiten/Haushaltshilfe oder Winterdienst Ja Ja

Kosten für Gartenarbeiten, Haushaltshilfe oder Winterdienst in Privathaushalten können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Es gelten bestimmte Bedingungen und Höchstbeträge.

bis zu 20% der Gesamtkosten Max 4000€/ Jahr  

Sonderausgaben Ja Ja Sonderausgaben wie Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung, sonstige Versicherungen, Beiträge zur Rentenversicherung, Beiträge zur Riester-Rente, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Es gelten bestimmte Bedingungen und Höchstbeträge. Dazu mehr in diesem Beitrag
Kirchensteuer Ja Ja

Kirchensteuerzahlungen können als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn sie geleistet werden.