Was du über Sonderausgaben wissen solltest!

Kurz und Knapp

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können und zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens führen. Sie dienen dazu, steuerliche Vergünstigungen für bestimmte Aufwendungen zu gewähren. Im Gegensatz zu den Werbungskosten, die mit der Erzielung von Einnahmen in direktem Zusammenhang stehen, handelt es sich bei Sonderausgaben um Ausgaben, die nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen.

Selbstständige zählen in einigen Fällen auch als Privatpersonen

Das trifft immer dann zu, wenn die Buchhaltung am Ende eines bestimmten Zeitraums sauber erfasst und verbucht wurden. Dann muss der Gewinn als Einnahme zum Gehalt (Privat) in der Einkommenssteuererklärung dazugerechnet werden. Sonderausgaben vergünnstigen dann den Fall sogar, da in das Thema viele Ausgabeposten fallen, die bei einer Einkommenssteuererklärung oft vergessen werden.

Beispiele für Sonderausgaben sind:

  • Vorsorgeaufwendungen: Dazu gehören Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, private Rentenversicherungen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Spenden: Geld- oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.
  • Handwerkerleistungen: Kosten für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten in der eigenen Immobilie.
  • Kinderbetreuungskosten: Aufwendungen für die Betreuung von Kindern (z. B. Kindergarten, Tagesmutter).
  • Unterhaltszahlungen: Gezahlter Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner.
  • Beerdigungskosten: Aufwendungen für die Bestattung einer nahestehenden Person.
  • Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer.
  • Diese Ausgaben können in der Steuererklärung angegeben werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Bedingungen und Höchstgrenzen gelten können. Daher ist es ratsam, die genauen Voraussetzungen und Regelungen für jede Sonderausgabe bei einem Steuerberater oder in den offiziellen Richtlinien des Finanzamts zu prüfen.
Steuervergleich - Job vs. Business!

Sonderausgaben für Selbstständige

Steuererklärung -  Sonderausgaben für Selbstständige
Sonderausgaben Abzugsfähigkeit Maximaler Betrag Wo angeben in der Steuererklärung
Kranken- und Pflegeversicherung Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage S, Zeile 14-15
Altersvorsorgebeiträge (z. B. Rürup-Rente) Abzugsfähig Individuell Anlage AV, Zeile 6
Spenden Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage S, Zeile 34
Fortbildungskosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage S, Zeile 43
Büro- und Arbeitszimmerkosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage EÜR, diverse Zeilen
Reisekosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage EÜR, diverse Zeilen
Fachliteratur Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage S, Zeile 44
Telefon- und Internetkosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage EÜR, diverse Zeilen
Versicherungsbeiträge (z. B. Haftpflichtversicherung) Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage S, Zeile 38
Kfz-Versicherung Abzugsfähig bei betrieblicher Nutzung Keine Begrenzung Anlage EÜR, Zeile 40
Handwerkerleistungen 20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr 1.200 € pro Jahr Anlage EÜR, Zeile 77
Betriebshaftpflichtversicherung Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage S, Zeile 38
Steuerberatungskosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage S, Zeile 50

Sonderausgaben für Angestellte und Privatpersonen in der Steuererklärung

Steuererklärung - Sonderausgaben für Angestellte und Privatpersonen

Sonderausgaben Abzugsfähigkeit Maximaler Betrag Wo angeben in der Steuererklärung
Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 11-18
Altersvorsorgebeiträge (z. B. Riester-Rente) Abzugsfähig 2.100 € pro Jahr Anlage AV, Zeile 4
Spenden Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage Spendenbescheinigungen, Zeile 6-21
Handwerkerleistungen 20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr 1.200 € pro Jahr Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 15
Kinderbetreuungskosten 2/3 der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr 4.000 € pro Jahr Anlage Kind, Zeile 16
Unterhaltszahlungen Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage U, Zeile 29
Berufsausbildungskosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage N, Zeile 48
Fortbildungskosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage N, Zeile 53
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20% der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr 4.000 € pro Jahr Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 6-14
Umzugskosten Abzugsfähig bei beruflichem Umzug Keine Begrenzung Anlage N, Zeile 67
Beerdigungskosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage KAP, Zeile 47
Steuerberatungskosten Abzugsfähig Keine Begrenzung Anlage Sonstiges, Zeile 49