Was du über Sonderausgaben wissen solltest!
Kurz und Knapp
Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können und zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens führen. Sie dienen dazu, steuerliche Vergünstigungen für bestimmte Aufwendungen zu gewähren. Im Gegensatz zu den Werbungskosten, die mit der Erzielung von Einnahmen in direktem Zusammenhang stehen, handelt es sich bei Sonderausgaben um Ausgaben, die nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen.
Selbstständige zählen in einigen Fällen auch als Privatpersonen
Das trifft immer dann zu, wenn die Buchhaltung am Ende eines bestimmten Zeitraums sauber erfasst und verbucht wurden. Dann muss der Gewinn als Einnahme zum Gehalt (Privat) in der Einkommenssteuererklärung dazugerechnet werden. Sonderausgaben vergünnstigen dann den Fall sogar, da in das Thema viele Ausgabeposten fallen, die bei einer Einkommenssteuererklärung oft vergessen werden.
Beispiele für Sonderausgaben sind:
- Vorsorgeaufwendungen: Dazu gehören Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, private Rentenversicherungen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Spenden: Geld- oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.
- Handwerkerleistungen: Kosten für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten in der eigenen Immobilie.
- Kinderbetreuungskosten: Aufwendungen für die Betreuung von Kindern (z. B. Kindergarten, Tagesmutter).
- Unterhaltszahlungen: Gezahlter Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner.
- Beerdigungskosten: Aufwendungen für die Bestattung einer nahestehenden Person.
- Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer.
- Diese Ausgaben können in der Steuererklärung angegeben werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Bedingungen und Höchstgrenzen gelten können. Daher ist es ratsam, die genauen Voraussetzungen und Regelungen für jede Sonderausgabe bei einem Steuerberater oder in den offiziellen Richtlinien des Finanzamts zu prüfen.
Sonderausgaben für Selbstständige
Sonderausgaben | Abzugsfähigkeit | Maximaler Betrag | Wo angeben in der Steuererklärung |
---|---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage S, Zeile 14-15 |
Altersvorsorgebeiträge (z. B. Rürup-Rente) | Abzugsfähig | Individuell | Anlage AV, Zeile 6 |
Spenden | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage S, Zeile 34 |
Fortbildungskosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage S, Zeile 43 |
Büro- und Arbeitszimmerkosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage EÜR, diverse Zeilen |
Reisekosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage EÜR, diverse Zeilen |
Fachliteratur | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage S, Zeile 44 |
Telefon- und Internetkosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage EÜR, diverse Zeilen |
Versicherungsbeiträge (z. B. Haftpflichtversicherung) | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage S, Zeile 38 |
Kfz-Versicherung | Abzugsfähig bei betrieblicher Nutzung | Keine Begrenzung | Anlage EÜR, Zeile 40 |
Handwerkerleistungen | 20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr | 1.200 € pro Jahr | Anlage EÜR, Zeile 77 |
Betriebshaftpflichtversicherung | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage S, Zeile 38 |
Steuerberatungskosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage S, Zeile 50 |
Sonderausgaben für Angestellte und Privatpersonen in der Steuererklärung
Sonderausgaben | Abzugsfähigkeit | Maximaler Betrag | Wo angeben in der Steuererklärung |
---|---|---|---|
Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 11-18 |
Altersvorsorgebeiträge (z. B. Riester-Rente) | Abzugsfähig | 2.100 € pro Jahr | Anlage AV, Zeile 4 |
Spenden | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage Spendenbescheinigungen, Zeile 6-21 |
Handwerkerleistungen | 20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr | 1.200 € pro Jahr | Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 15 |
Kinderbetreuungskosten | 2/3 der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr | 4.000 € pro Jahr | Anlage Kind, Zeile 16 |
Unterhaltszahlungen | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage U, Zeile 29 |
Berufsausbildungskosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage N, Zeile 48 |
Fortbildungskosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage N, Zeile 53 |
Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20% der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr | 4.000 € pro Jahr | Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 6-14 |
Umzugskosten | Abzugsfähig bei beruflichem Umzug | Keine Begrenzung | Anlage N, Zeile 67 |
Beerdigungskosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage KAP, Zeile 47 |
Steuerberatungskosten | Abzugsfähig | Keine Begrenzung | Anlage Sonstiges, Zeile 49 |