Selbständig werden Freiberuf oder Gewerbe?

Freiberuf oder Gewerbe?

Anmeldung -Muster ausgefüllt

Gewerbe oder Freiberuf

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und sind somit Gewerbesteuer und Umsatzsteuer befreit. Sie melden sich sofort beim Finanzamt. Dort müssen Sie einen Erfassungsbogen ausfüllen und Ihre Tätigkeit klar definieren. Sie brauchen sich dazu nicht allzu viele Gedanken machen, da Freiberufler klar definiert sind. In den Katalogberufen finden Sie alle Freiberufe aufgelistet.




Ein Gewerbe melden Sie beim Einwohnermeldeamt bzw. Gewerbeamt an.

Daraufhin melden sich einige Behörden und Institutionen bei Ihnen wie z. B.

IHK / HWK

Finanzamt

Berufsgenossenschaft

Krankenversicherung




Diese Prozesse sind für Sie als Kleinunternehmer von sehr geringer Bedeutung. Sie sind dennoch in der Auskunftspflicht.




Bei der Gewerbeanmeldung sind Sie gleichzeitig auch Gewerbesteuer pflichtig. Doch hierbei gibt es Freibeträge.

Kleinunternehmer / Kleingewerbe

Wenn Sie ein Gewerbeanmelden möchte das Finanzamt wissen, wie hoch Ihre erwarteten Umsätze im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich sein werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass Sie es nicht zu hoch anvisieren. Ihnen fehlen dafür die Erfahrungen. Setzen Sie daher gering an, rechnen Sie den Betrag auf das Jahr hoch und schauen Sie, dass Sie unter der magischen 22.000 € Umsatz/ Jahr bleiben. Somit sind Sie Umsatzsteuer befreit und ersparen sich eine Menge Arbeit. 

ABER! Steuern müssen Sie dennoch zahlen!

Ihr Verdienst wird einfach nur zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugerechnet und insgesamt versteuert. Also bilden Sie frühzeitig Rücklagen, um Steuerforderungen auszugleichen. Keine Sorgen, Sie können auch gewisse Dinge absetzen, die Ihren Gewinn schmälern. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

In diesem Artikel finden Sie hilfreiche Informationen.

WICHTIG!

Auf Ihrer Rechnung muss ein Vermerk versehen sein, dass Sie keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer erheben, da Sie Kleinunternehmer sind.

Dies könnte beispielsweise so aussehen.

Vermerk: Umsatzsteuer-befreit nach § 19 USTG

IHK / HWK Mitgliedschaft

Nach Ihrer Gewerbeanmeldung sind sie in der Regel verpflichtet, bei der IHK anzumelden.
Sollten Sie von der HWK, also von der Handwerkskammer ein Schreiben bekommen, so antworten Sie darauf, denn wenn Sie einen handwerklichen Beruf ausüben, so ist die HWK für Sie zuständig.

Meldet sich nach einigen Monaten immer noch niemand, so rufen Sie proaktiv an und schildern dort Ihre Situation. Verspätete Meldungen können zu unerwarteten Rechnungen führen.

Berufsgenossenschaft

Nach Ihrer Gewerbeanmeldung ist es wichtig, dass Sie sich proaktiv bei der Berufsgenossenschaft melden. Als Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter und im Kleinunternehmerbereich haben Sie eigentlich keine Probleme. Schildern Sie genau Ihre Situation, in der Regel müssen Sie als Einzelkämpfer keine Berufsgenossenschaftsbeiträge zahlen.

Bitte informieren Sie sich dazu bei der Berufsgenossenschaft.

Wie Sie die richtige Berufsgenossenschaft finden, können Sie hier  nachlesen.

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