1. Kapitalgesellschaften:

Kapitalgesellschaften sind Unternehmen, bei denen das Kapital in Form von Gesellschaftsanteilen von Gesellschaftern gehalten wird. Zu den gängigen Kapitalgesellschaften in Deutschland gehören die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Bei einer Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter in der Regel nur mit ihren Einlagen und das Unternehmen ist eine eigenständige juristische Person.

2. Unternehmen aus dem Ausland:

Unternehmen aus dem Ausland, die in Deutschland tätig werden möchten, müssen sich in Deutschland steuerlich registrieren lassen und ggf. eine Betriebsstätte anmelden. Dabei sind sowohl nationale als auch internationale Steuervorschriften zu beachten, je nach Art der Geschäftstätigkeit.

3. Einzelunternehmer:

Einzelunternehmer sind natürliche Personen, die ein Unternehmen alleine führen und für alle Unternehmensentscheidungen und -aktivitäten verantwortlich sind. Der Einzelunternehmer haftet in vollem Umfang mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens.

4. Personengesellschaften:

Personengesellschaften sind Unternehmen, bei denen zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammenkommen, um gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Zu den gängigen Personengesellschaften gehören die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (Offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft) und die Partnerschaftsgesellschaft. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich, teilweise auch nur beschränkt. Jede Personengesellschaft hat individuelle rechtliche und steuerliche Besonderheiten, die zu beachten sind.