Minijob und Kleinunternehmen als Steuervorteil nutzen!

Darf ich neben meinem Hauptjob und Minijob noch zusätzlich als Kleinunternehmer tätig sein?

Ja! Denn in der Steuererklärung musst du deinen Minijob nicht angeben und kannst so die steuerlichen Vorteile der Kleinunternehmerregelung für dich nutzen. Außerdem ist die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft, weil du die Ausgaben, die für den Betrieb anfallen, deinen Gewinn mindern lassen kannst. Deine Einkünfte aus deiner Selbstständigkeit gibst du dann in der Anlage S an. Achte darauf, dass deine Einkünfte und Ausgaben durch Rechnungen und Belege für das Finanzamt nachvollziehbar sind. Die Steuererklärung solltest du dann am besten von einem Steuerberater machen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Und als Kleinunternehmer sparst du dir die 19% Umsatzsteuer.