Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nein, denn dein Minijob ist steuerbefreit! Sollte dir das Geld nicht ausreichen, kannst du dich mit einfachen Tätigkeiten selbstständig machen. Außerdem kannst du bestimmte Ausgaben wie Handy, Technik oder auch Fahrtkosten nun auch als Betriebsausgaben geltend machen. In der Anfangszeit solltest du deinen geschätzten Umsatz unter 22.000 € angeben, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Denn als Kleinunternehmer sparst du dir die 19% Umsatzsteuer.