Personenbeförderungsschein: Pflicht für gewerbliche Fahrer

 

 Personenbeförderungsschein

 

Ob Taxifahrer, Krankentransportfahrer oder Chauffeur: Menschen, die geschäftsmäßig Fahrgäste transportieren, benötigen den Personenbeförderungsschein, kurz P-Schein. Infos zu Voraussetzungen, Beantragung und Kosten.

Wer privat Auto fährt, kann – je nach Fahrzeug – meist bis zu vier weitere Menschen mitnehmen. Wer allerdings Personen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit fahren möchte, darf das nicht ohne Weiteres – egal ob er angestellt oder selbstständig tätig ist. Denn dann arbeitet der Fahrer im Fahrgastbetrieb und braucht eine offizielle Erlaubnis: den Personenbeförderungsschein.

Personenbeförderungsschein: Pflicht für gewerbliche Fahrer

Der P-Schein, auch als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bekannt, ist immer dann nötig, wenn jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchte. So steht es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Erlaubnis für Personenbeförderung brauchen Fahrer gemäß dem Gesetz in folgenden Funktionen:

  • Taxifahrer

  • entgeltlich tätige Mietwagen- und Limousinenfahrer

  • Pkw-Fahrer im Linienverkehr

  • Krankenwagenfahrer

  • Fahrer, die Behinderte transportieren

  • Fahrer im Schülerverkehr und

  • Fahrer, die im Rahmen eines Freiwilligendienstes Menschen befördern

    Achtung: Wer im Besitz eines Führerscheins der Klasse D oder D1 (Busführerschein) ist, braucht den P-Schein grundsätzlich nicht. Bei Taxis ersetzt Klasse D allerdings nicht den Personenbeförderungsschein. Auch Fahrer von Krankenkraftwagen der Bundeswehr oder des Katastrophenschutzes benötigen keinen P-Schein.

 

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