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VZ. Winterdienst – was Sie wissen müssen

Veröffentlicht am: 14/11/2023
Aktualisiert am: 14/11/2023
  • Standort: Deutschland

Die Verantwortlichkeit für das Räumen von Schnee hängt oft von den örtlichen Gesetzen und Verordnungen ab. In vielen Gemeinden und Städten gibt es Vorschriften, die regeln, wer für das Räumen von Schnee und das Streuen von Gehwegen verantwortlich ist. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:
Privatpersonen: In vielen Fällen sind Eigentümer von Privatgrundstücken, sei es Wohn- oder Geschäftseigentum, verpflichtet, den Gehweg vor ihren Grundstücken zu räumen. Dies kann auch für Mieter gelten, abhängig von den Vereinbarungen im Mietvertrag.
Kommunen und Städte: In einigen Gebieten sind die örtlichen Behörden für das Räumen von öffentlichen Gehwegen und Straßen verantwortlich. Dies kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Geschäftsbesitzer: In einigen Gebieten müssen Geschäftsbesitzer den Gehweg vor ihren Geschäften räumen.
Mieter: In Mietwohnungen kann die Verantwortung für das Räumen von Schnee im Mietvertrag festgelegt sein. Manchmal liegt es in der Verantwortung des Vermieters, während in anderen Fällen die Mieter dazu verpflichtet sind.

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    Eigenschaften

  • Weitere Infos
    Es ist möglich, dass ein Hausmeisterservice die Verantwortung für den Winterdienst (Räumen von Schnee) übernimmt. Als Hausbesitzer haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für den Winterdienst, den Sie für Ihr Grundstück beauftragen, auf Ihre Mieter umzulegen.

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Nützliche Informationen

  • Halten Sie Wertsachen unter Verschluss, wenn fremde Menschen in Ihr Haus kommen! Schützen Sie sich vor betrügerischen Inseraten . Überprüfen Sie die Informationen des Anbieters.
  • Zahlen Sie niemals Geld im Voraus, besonders nicht mit anonymen Zahlungsdiensten. Schließen Sie eine Vereinbarung für die zu erbringenden Leistungen. Bestehen Sie auf eine Rechnung
  • Lassen Sie sich den Ausweis an der Türe zeigen (Helfer abgleichen) Falls eine andere Person als der vereinbarte Helfer vor der Türe steht, lassen Sie diese Person nicht in die Wohnung oder in Ihr Haus!
  • Klären Sie im Voraus alle Rahmenbedingungen ab, z. B. Zahlungsmodalitäten, zu erbringende Leistung so genau wie möglich, z.B. wie lange der Helfer in etwa für die Arbeit benötigt! Praxis-Lebenshilfe ist nie an einer Transaktion beteiligt.

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