VZ. Winterdienst – was Sie wissen müssen
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Die Verantwortlichkeit für das Räumen von Schnee hängt oft von den örtlichen Gesetzen und Verordnungen ab. In vielen Gemeinden und Städten gibt es Vorschriften, die regeln, wer für das Räumen von Schnee und das Streuen von Gehwegen verantwortlich ist. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:
Privatpersonen: In vielen Fällen sind Eigentümer von Privatgrundstücken, sei es Wohn- oder Geschäftseigentum, verpflichtet, den Gehweg vor ihren Grundstücken zu räumen. Dies kann auch für Mieter gelten, abhängig von den Vereinbarungen im Mietvertrag.
Kommunen und Städte: In einigen Gebieten sind die örtlichen Behörden für das Räumen von öffentlichen Gehwegen und Straßen verantwortlich. Dies kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Geschäftsbesitzer: In einigen Gebieten müssen Geschäftsbesitzer den Gehweg vor ihren Geschäften räumen.
Mieter: In Mietwohnungen kann die Verantwortung für das Räumen von Schnee im Mietvertrag festgelegt sein. Manchmal liegt es in der Verantwortung des Vermieters, während in anderen Fällen die Mieter dazu verpflichtet sind.
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