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VZ. Tipps zur Berechnung der Einkommenssteuer

Veröffentlicht am: 02/06/2023
  • Standort: Deutschland

Angenommen, du arbeitest als Angestellter und verdienst im Jahr 50.000 Euro brutto. Dein Arbeitgeber zieht automatisch die Lohnsteuer und Sozialabgaben von deinem Gehalt ab, sodass dein Nettogehalt beispielsweise bei 40.000 Euro liegt.

Zusätzlich bist du selbstständig tätig und erzielst einen Gewinn von 20.000 Euro im Jahr. Du hast Geschäftsausgaben in Höhe von 5.000 Euro.

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Nützliche Informationen

  • Halten Sie Wertsachen unter Verschluss, wenn fremde Menschen in Ihr Haus kommen! Schützen Sie sich vor betrügerischen Inseraten . Überprüfen Sie die Informationen des Anbieters.
  • Zahlen Sie niemals Geld im Voraus, besonders nicht mit anonymen Zahlungsdiensten. Schließen Sie eine Vereinbarung für die zu erbringenden Leistungen. Bestehen Sie auf eine Rechnung
  • Lassen Sie sich den Ausweis an der Türe zeigen (Helfer abgleichen) Falls eine andere Person als der vereinbarte Helfer vor der Türe steht, lassen Sie diese Person nicht in die Wohnung oder in Ihr Haus!
  • Klären Sie im Voraus alle Rahmenbedingungen ab, z. B. Zahlungsmodalitäten, zu erbringende Leistung so genau wie möglich, z.B. wie lange der Helfer in etwa für die Arbeit benötigt! Praxis-Lebenshilfe ist nie an einer Transaktion beteiligt.

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